KITA - Einschreibung

Der Dienst ermöglicht es, Kinder im Alter zwischen 3 Monaten und 3 Jahren in einen Kinderhort einzuschreiben.

Dienst aktiv

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Für wen

Eltern von Kindern bis zum Alter von 3 Jahren.

Beschreibung

Der Kinderhort ist ein Dienst mit dem Ziel die Familie zu unterstützen und eine harmonische Entwicklung der Kinder in den ersten Lebensjahren zu fördern.

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).

Was ist notwendig

Es ist ein Antrag, um Einschreibung in den Kinderhort zu stellen.

Was Sie erhalten

Es wird zunächst eine Rangliste für die Aufnahme in den Kinderhort erstellt, die auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht wird.

Anschließend werden die Eltern benachrichtigt, ob ihr Kind in den Kinderhort aufgenommen werden kann.

Die Aufnahme in den Kinderhort verlängert sich automatisch bis zum Ende des Schuljahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, das Alter, in dem der Übergang zum Kindergarten vorgesehen ist.

Fristen und Fälligkeiten

Es sind keine Fristen und Fälligkeiten vorgesehen. Die Anträge werden laufend angenommen.


Kosten

Das Einreichen des Antrags ist kostenlos.

Die Kosten für den Besuch des Kinderhorts belaufen sich ohne Tarifvergünstigung auf: 3,65 €/h.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

 

Einschränkungen

 

Sonderfälle

 

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

 

Zugang zum Dienst

Kontakte

Steueramt

RATHAUSPLATZ 11, 39040 Tramin an der Weinstraße+39 0471 864425steueramt@tramin.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 22.04.2025, 12:36 Uhr