Datenschutzinformationen - Videoüberwachung

Die Gemeinde Tramin regelt den Einsatz von Kameras im öffentlichen Raum – zum Schutz des Gemeindevermögens, zur Verkehrsüberwachung und zur Vorbeugung von Straftaten. Datenschutz und Bürgerrechte stehen dabei im Mittelpunkt.

Beschreibung

Dieses Dokument enthält:

  • Zweck und rechtliche Grundlagen der Videoüberwachung
  • Kriterien zur Auswahl der überwachten Bereiche
  • Datenschutzmaßnahmen und Speicherfristen (max. 7 Tage)
  • Rechte der Bürger:innen und Informationspflichten
  • Einsatzbereiche: öffentliche Plätze, Schulhöfe, Spielplätze, Verkehrsknotenpunkte
  • Liste der Kamerastandorte (Anlage 1)

Die Daten dürfen ausschließlich für institutionelle Zwecke verwendet werden. Eine Überwachung von Arbeitsplätzen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Datei

Kontakt

Gemeinderat

RATHAUSPLATZ 11, 39040 tramin

Sekretariat

RATHAUSPLATZ 11, 39040 Tramin an der Weinstraße+39 0471 864412info@gemeinde.tramin.bz.it

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

01.03.2023

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 25.08.2025, 17:06 Uhr