Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde. Er beschließt die allgemeinen Grundsätze nach denen die Verwaltung geführt wird und überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde. In Ausübung seiner gesetzlichen Kontrollfunktion wacht der Gemeinderat darüber, dass die Zielsetzungen hinsichtlich Unparteilichkeit, Durchsichtigkeit, Bürgernähe, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Korrektheit der Verwaltung gewährleistet werden und trifft hierzu die erforderlichen Maßnahmen. Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Gemeinderates sind im besonderen durch die Artikel 6, 7 und 8 der Satzung geregelt.

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