Diese Verordnung beschreibt, wie die Finanzplanung, Haushaltsplanung und Rechnungslegung in der Gemeinde Tramin durchgeführt werden. Es gibt klare Regeln für die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben sowie für die Überprüfung und Kontrolle der Finanzen.
Die Verordnung legt auch die Zuständigkeiten der verschiedenen Organe und Personen in der Finanzverwaltung fest.