Verordnung bezüglich Regelung der Verträge

Die Verordnung der Gemeinde Tramin regelt, wie Verträge abgeschlossen, öffentliche Aufträge vergeben und Gemeindegüter verwaltet werden.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

11.11.2005

Beschreibung

Die Gemeinde Tramin hat klare Regeln aufgestellt, wie Verträge abgeschlossen werden müssen – zum Beispiel, dass sie schriftlich sein müssen und wer sie unterschreiben darf. Es gibt genaue Vorschriften, wie öffentliche Bauaufträge vergeben werden, wer dafür zuständig ist und wie die Auswahl der Firmen erfolgt. Auch der Umgang mit Gemeindeeigentum wie Gebäuden oder alten Geräten ist geregelt – etwa wie sie verkauft, vermietet oder verschenkt werden dürfen.

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Kontakt

Sekretariat

RATHAUSPLATZ 11, 39040 Tramin an der Weinstraße+39 0471 864412info@gemeinde.tramin.bz.it

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

11.11.2005

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 25.08.2025, 17:39 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen