Verordnung Videoüberwachung

Die Verordnung zur Videoüberwachung wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 3 vom 07.02.2023 genehmigt.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

07.02.2023

Beschreibung

Die Gemeinde Tramin regelt in dieser Verordnung die Nutzung von Videoüberwachung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit unter Einhaltung des Datenschutzes.

Die Gemeinde Tramin nutzt Kameras, um bestimmte öffentliche Bereiche zu überwachen und so Sicherheit und Ordnung zu verbessern. Dabei achtet sie darauf, die Privatsphäre der Menschen zu schützen und die Daten nur für erlaubte Zwecke zu verwenden. Die Aufnahmen werden nur kurz gespeichert, gut gesichert und dürfen nur von bestimmten Personen oder Behörden eingesehen werden.

Datei

Kontakt

Ortspolizei

Rathausplatz 11, 39040 Tramin an der Weinstrasse+39 0471 864418gemeindepolizei@gemeinde.tramin.bz.it

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

07.02.2023

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 25.08.2025, 17:59 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen