Jugendbeirat

Der Jugendbeirat hat beratende Funktion und unterbreitet der Gemeindeverwaltung Vorschläge und Anregungen, die darauf abzielen, die Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde zu verbessern. 

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Veröffentlichungsdatum

18.10.2006

Beschreibung

 Der Jugendbeirat ist von Art. 34 der Gemeindesatzung vorgesehen. Der Gemeinderat setzt für die Dauer seiner Amtsperiode den Jugendbeirat aus (5 bis 9) Mitgliedern ein. Der Jugendbeirat muss wenigstens zur Hälfte aus schulpflichtigen Personen bzw. aus Jugendlichen unter 18 Jahren zusammengesetzt sein. Den Vorsitz hat der Bürgermeister oder der für den Bereich zuständige Gemeindereferent bzw. Gemeinderat inne.

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RATHAUSPLATZ 11, 39040 Tramin an der Weinstraße+39 0471 864400info@gemeinde.tramin.bz.it

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Veröffentlichungsdatum

18.10.2006

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Zuletzt aktualisiert: 26.08.2025, 15:49 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

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