Der ordentliche Steuersatz beträgt 0,76 %, und der Freibetrag für Hauptwohnungen liegt bei 777,00 Euro. Es gibt verschiedene Steuererleichterungen für unterschiedliche Arten von Immobilien, wie z. B. vermietete Wohnungen und Ferienwohnungen. Der erhöhte Steuersatz für leerstehende Wohnungen beträgt 0,96 %. Der Beschluss wird dem Finanzministerium sowie der Landesabteilung Örtliche Körperschaften und Sport übermittelt.