Eingriffsgebühr - Verordnung über die Festsetzung und Einhebung

Diese Verordnung regelt die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühren in Tramin.

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Veröffentlichungsdatum

28.12.2021

Beschreibung

Die Verordnung legt fest, dass für Bauprojekte in Tramin eine Gebühr erhoben wird, die sich nach den Erschließungs- und Baukosten richtet. Es gibt genaue Regeln, wie diese Gebühren berechnet und eingezogen werden, einschließlich möglicher Ausnahmen und Reduzierungen.
Die Gebühren müssen vor Beginn der Bauarbeiten oder bei bestimmten Bauvorhaben in Raten gezahlt werden.

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Veröffentlichungsdatum

28.12.2021

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Zuletzt aktualisiert: 28.08.2025, 08:45 Uhr