Die Verordnung legt fest, dass für Bauprojekte in Tramin eine Gebühr erhoben wird, die sich nach den Erschließungs- und Baukosten richtet. Es gibt genaue Regeln, wie diese Gebühren berechnet und eingezogen werden, einschließlich möglicher Ausnahmen und Reduzierungen.
Die Gebühren müssen vor Beginn der Bauarbeiten oder bei bestimmten Bauvorhaben in Raten gezahlt werden.