Der Antragsteller ersucht um die Ausstellung einer Bescheinigung, die die Flächenwidmung bestimmter Grundstücksparzellen angibt. Der Antrag ist gebührenpflichtig und es werden zwei Stempelmarken benötigt.
Der Antragsteller erklärt, dass die gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind und akzeptiert die Datenschutzbestimmungen.