Mitteilung des effektiven Beginns der Arbeiten

Mit diesem Formular wir dem Bauamt der Gemeinde der effektive Beginn von Bauarbeiten mitgeteilt.

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Beschreibung

Diese Mitteilung dient der offiziellen Bekanntgabe des tatsächlichen Beginns der genehmigten Arbeiten gemäß Landesgesetz Nr. 9/2018, Art. 75 Abs. 8. Sie ist vom Bauherrn oder dessen bevollmächtigtem Vertreter auszufüllen und unverzüglich der zuständigen Gemeinde zu übermitteln.

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10.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 26.08.2025, 15:11 Uhr