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Vademecum Gesetz Raum und Landschaft - (L.G. Nr. 9/2018) - digitale Bauakte anzuwenden ab dem 1. Juli 2020
Das Dokument der Gemeinde Tramin an der Weinstraße enthält verbindliche Vorgaben für die elektronische Verwaltung von Bauakten gemäß dem Gesetz „Raum und Landschaft“.
Zuletzt aktualisiert: 21.08.2025, 12:03 Uhr