Haltung und Führung von Hunden

Die Verordnung regelt die Haltung von Hunden und anderen Tieren in der Gemeinde Tramin.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

19.01.2010

Beschreibung

Die Verordnung legt fest, dass alle Hunde in der Gemeinde Tramin registriert und geimpft werden müssen.
Hundebesitzer müssen sicherstellen, dass ihre Hunde niemanden gefährden oder belästigen und bestimmte Orte wie Friedhöfe und Spielplätze nicht betreten.
Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Geldstrafen.

Datei

Kontakt

Ortspolizei

Rathausplatz 11, 39040 Tramin an der Weinstrasse+39 0471 864418gemeindepolizei@gemeinde.tramin.bz.it

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

19.01.2010

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 25.08.2025, 09:26 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen