Haltung und Führung von Hunden

Die Verordnung regelt die Haltung von Hunden und anderen Tieren in der Gemeinde Tramin.

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Veröffentlichungsdatum

19.01.2010

Beschreibung

Die Verordnung legt fest, dass alle Hunde in der Gemeinde Tramin registriert und geimpft werden müssen.
Hundebesitzer müssen sicherstellen, dass ihre Hunde niemanden gefährden oder belästigen und bestimmte Orte wie Friedhöfe und Spielplätze nicht betreten.
Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Geldstrafen.

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Kontakt

Ortspolizei

Rathausplatz 11, 39040 Tramin an der Weinstrasse+39 0471 864418gemeindepolizei@gemeinde.tramin.bz.it

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

19.01.2010

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Zuletzt aktualisiert: 25.08.2025, 09:26 Uhr