Verordnung bezüglich Repräsentationsspesen

Die Verordnung regelt, wie Gemeinden Repräsentationsausgaben tätigen, begründen und dokumentieren müssen.

Themen
Kategorien
Veröffentlichungsdatum

12.03.2014

Beschreibung

Die Gemeinde darf Geld für bestimmte Anlässe ausgeben, um ihr Ansehen zu wahren oder zu verbessern, zum Beispiel für Geschenke, Feiern oder offizielle Treffen. Diese Ausgaben müssen sinnvoll, nachvollziehbar und gut begründet sein – es muss klar sein, warum das Geld ausgegeben wurde und wem es zugutekommt. Am Ende jedes Jahres wird eine Liste mit allen Ausgaben erstellt und für ein Jahr auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht.

Datei

Kontakt

Sekretariat

RATHAUSPLATZ 11, 39040 Tramin an der Weinstraße+39 0471 864400info@gemeinde.tramin.bz.it

Buchhaltung

Rathausplatz 11, 39040 TRAMIN AN DER WEINSTRASSE+39 0471 864420buchhaltung@gemeinde.tramin.bz.it

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

12.03.2014

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 26.08.2025, 15:28 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen