Verordnung bezüglich Regelung der Verträge

Die Verordnung der Gemeinde Tramin regelt, wie Verträge abgeschlossen, öffentliche Aufträge vergeben und Gemeindegüter verwaltet werden.

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Veröffentlichungsdatum

11.11.2005

Beschreibung

Die Gemeinde Tramin hat klare Regeln aufgestellt, wie Verträge abgeschlossen werden müssen – zum Beispiel, dass sie schriftlich sein müssen und wer sie unterschreiben darf. Es gibt genaue Vorschriften, wie öffentliche Bauaufträge vergeben werden, wer dafür zuständig ist und wie die Auswahl der Firmen erfolgt. Auch der Umgang mit Gemeindeeigentum wie Gebäuden oder alten Geräten ist geregelt – etwa wie sie verkauft, vermietet oder verschenkt werden dürfen.

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RATHAUSPLATZ 11, 39040 Tramin an der Weinstraße+39 0471 864412info@gemeinde.tramin.bz.it

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

11.11.2005

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Zuletzt aktualisiert: 25.08.2025, 17:39 Uhr