Das Lizenzamt ist zuständig für Gastgewerbe, private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen, Urlaub auf dem Bauernhof-Tätigkeiten, Detailhandel mit festem Standort, besondere Verkaufsformen im Einzelhandel, Handel auf öffentlichen Flächen, Märkte, öffentlichen Veranstaltungen, örtliche Glücksspiele, Mietwagen mit Fahrer, Friseurgewerbe und verwandte Tätigkeiten, Sprengermächtigungen.