Zu den demografischen Diensten gehören folgende Ämter: Meldeamt, Standesamt, Wahlamt, Militäramt, Statistikamt und der Bürgerschalter.
Das Standesamt ist zuständig für:
- Geburten
- Trauungen
- Eingetragene Partnerschaften
- Todesfälle
- Patientenverfügung
- Anerkennung und Legitimierung von Kindern
- Zu- oder Vornamensänderung
- Versöhnungsprotokoll
- Trennung und Scheidung
- Staatsbürgerschaft
- Verleihung der italienischen Staatsbürgerschaft an ausländische Bürgerinnen und Bürger italienischer Abstammung