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Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung.
Das Steueramt hat folgende Aufgaben:
Zuletzt aktualisiert: 22.04.2025, 12:31 Uhr