Zu den demografischen Diensten gehören folgende Ämter: Meldeamt, Standesamt, Wahlamt, Militäramt, Statistikamt und der Bürgerschalter.
Das Wahlamt ist zuständig für:
- die Führung der Wählerlisten
- der Verzeichnisse der Wahlsitzpräsidenten und der Stimmzähler, sowie der Laienrichtverzeichnisse
- Ausstellung und Erneuerung von Wahlausweisen
- alle Obliegenheiten im Rahmen von Wahlhandlungen (Referendum auf sämtlichen Ebenen, Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen, Landtagswahlen, Wahlen auf nationaler und europäischer Ebene)