Mit Wirkung ab 01.01.1999 hat die Gemeinde Tramin a.d.W. den Gemeindezuschlag auf die Einkommenssteuer für natürliche Personen (IRPEF) laut Art. 1, Absatz 3 des Leg.D. vom 28.09.1998, Nummer 360 eingeführt.
Mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 4 vom 28.01.2013 wurde die Verordnung über den kommunalen Zuschlag auf die Einkommenssteuer natürlicher Personen genehmigt, welche den Hebesatz für den Zuschlag mit 0,3% festgelegt und vorsieht, dass Steuerträger mit einem besteuerbaren Einkommen, das 28.000,00 Euro nicht überschreitet, von der Zahlung des Zuschlages befreit sind.
Die Verordnung gilt ab dem Jahr 2013.
Zuständig