IRPEF-Zuschlag

Mit Wirkung ab 01.01.1999 hat die Gemeinde Tramin a.d.W. den Gemeindezuschlag auf die Einkommenssteuer...

Veröffentlichungsdatum:

10.11.2022

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Beschreibung

Mit Wirkung ab 01.01.1999 hat die Gemeinde Tramin a.d.W. den Gemeindezuschlag auf die Einkommenssteuer für natürliche Personen (IRPEF) laut Art. 1, Absatz 3 des Leg.D. vom 28.09.1998, Nummer 360 eingeführt. 

Mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 4 vom 28.01.2013 wurde die Verordnung über den kommunalen Zuschlag auf die Einkommenssteuer natürlicher Personen genehmigt, welche den Hebesatz für den Zuschlag mit 0,3% festgelegt und vorsieht, dass Steuerträger mit einem besteuerbaren Einkommen, das 28.000,00 Euro nicht überschreitet, von der Zahlung des Zuschlages befreit sind. 

Die Verordnung gilt ab dem Jahr 2013.   


Zuständig

Kontakt

Steueramt

RATHAUSPLATZ 11, 39040 Tramin an der Weinstraße+39 0471 864425steueramt@tramin.eu

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Zuletzt aktualisiert: 28.08.2025, 11:38 Uhr

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