IRPEF-Zuschlag

Mit Wirkung ab 01.01.1999 hat die Gemeinde Tramin a.d.W. den Gemeindezuschlag auf die Einkommenssteuer...

Veröffentlichungsdatum:

10.11.2022

Lesedauer

1 Minute

Kategorien

Mit Wirkung ab 01.01.1999 hat die Gemeinde Tramin a.d.W. den Gemeindezuschlag auf die Einkommenssteuer für natürliche Personen (IRPEF) laut Art. 1, Absatz 3 des Leg.D. vom 28.09.1998, Nummer 360 eingeführt. 

Mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 4 vom 28.01.2013 wurde die Verordnung über den kommunalen Zuschlag auf die Einkommenssteuer natürlicher Personen genehmigt, welche den Hebesatz für den Zuschlag mit 0,3% festgelegt und vorsieht, dass Steuerträger mit einem besteuerbaren Einkommen, das 28.000,00 Euro nicht überschreitet, von der Zahlung des Zuschlages befreit sind. 

Die Verordnung gilt ab dem Jahr 2013.   

 

Datei herunterladen: PDFZuschlag auf die Einkommenssteuer IRPEF - Jahr 2013
Datei herunterladen: PDFZuschlag auf die Einkommenssteuer IRPEF - Jahr 2012
Datei herunterladen: PDFZuschlag auf die Einkommenssteuer IRPEF - Jahr 2011Datei herunterladen: PDFZuschlag auf die Einkommenssteuer IRPEF - Jahr 2010

 

Zuständig

Kontakt

Steueramt

RATHAUSPLATZ 11, 39040 Tramin an der Weinstraße+39 0471 864425steueramt@tramin.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 10.01.2024, 14:13 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen Möglichkeiten für Bürger*innen...

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.

Pressemitteilungen

Amtliche Mitteilungen des Bürgermeisters, der politischen Organe und der Gemeindeämter.