Mit Wirkung ab 01.01.1999 hat die Gemeinde Tramin a.d.W. den Gemeindezuschlag auf die Einkommenssteuer für natürliche Personen (IRPEF) laut Art. 1, Absatz 3 des Leg.D. vom 28.09.1998, Nummer 360 eingeführt.
Mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 4 vom 28.01.2013 wurde die Verordnung über den kommunalen Zuschlag auf die Einkommenssteuer natürlicher Personen genehmigt, welche den Hebesatz für den Zuschlag mit 0,3% festgelegt und vorsieht, dass Steuerträger mit einem besteuerbaren Einkommen, das 28.000,00 Euro nicht überschreitet, von der Zahlung des Zuschlages befreit sind.
Die Verordnung gilt ab dem Jahr 2013.
Zuschlag auf die Einkommenssteuer IRPEF - Jahr 2013
Zuschlag auf die Einkommenssteuer IRPEF - Jahr 2012
Zuschlag auf die Einkommenssteuer IRPEF - Jahr 2011Zuschlag auf die Einkommenssteuer IRPEF - Jahr 2010
Zuständig