Rückerstattung der Kaution

Das Dokument ist ein Antrag um Rückerstattung der Kaution bei Grabungsarbeiten.

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Die Gemeinde stellt damit sich das der Belag nach Grabungsarbeiten wiederhergestellt wird.

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Steueramt

RATHAUSPLATZ 11, 39040 Tramin an der Weinstraße+39 0471 864425steueramt@tramin.eu

Buchhaltung

Rathausplatz 11, 39040 TRAMIN AN DER WEINSTRASSE+39 0471 864422buchhaltung@gemeinde.tramin.bz.it

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Veröffentlichungsdatum

10.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 25.08.2025, 17:54 Uhr