Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)

Die Verordnung der Gemeinde Tramin legt die Freibeträge und Steuersätze für die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) fest.

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Veröffentlichungsdatum

28.01.2025

Beschreibung

Die neue GIS-Verordnung der Gemeinde, gültig ab 1. Januar 2025, sieht Steuererleichterungen für bestimmte Wohnungen vor – etwa bei unentgeltlicher Nutzung durch Verwandte, Vermietung mit Wohnsitz des Mieters oder touristischer Nutzung. Luxusimmobilien sind ausgeschlossen. Die Steuer ist vom Eigentümer selbst zu zahlen, Rückerstattungen können verrechnet werden.

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Kontakt

Steueramt

RATHAUSPLATZ 11, 39040 Tramin an der Weinstraße+39 0471 864425steueramt@tramin.eu

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

28.01.2025

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Zuletzt aktualisiert: 25.08.2025, 10:46 Uhr