Die neue GIS-Verordnung der Gemeinde, gültig ab 1. Januar 2025, sieht Steuererleichterungen für bestimmte Wohnungen vor – etwa bei unentgeltlicher Nutzung durch Verwandte, Vermietung mit Wohnsitz des Mieters oder touristischer Nutzung. Luxusimmobilien sind ausgeschlossen. Die Steuer ist vom Eigentümer selbst zu zahlen, Rückerstattungen können verrechnet werden.