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Das Bauamt ist zuständig für die Genehmigung und Überwachung der privaten und öffentlichen Bautätigkeit, inklusive Benutzunsgenehmigungen, sowie für Raumordnung und Urbanistik, die Erstellung und Verwaltung des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft, sowie für die Genehmigung und Verwaltung der Durchführungspläne.
Dieses Amt ist zuständig für:
Sprechzeiten:
Gemeindekommission für Raum und Landschaft
Anträge:
Erklärungen:
Formulare:
Meldungen und Mitteilungen:
Unterschiedliche Ansuchen:
Rundschreiben - Leitlinien
Sekretariatsgebühren
Vademecum - Die digitale Bauakte Bauamt 4.0 anzuwenden ab dem 1.Juli 2020
Verordnungen:
Verschiedenes:
Zuletzt aktualisiert: 11.09.2024, 11:29 Uhr